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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Fachbereich Verwaltung und Ordnungsrecht

Beschreibung

  • Durchführung der Heilpraktiker-Überprüfung für alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg
  • Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung:
    Nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bedürfen Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, eine amtliche Anerkennung. Ziel des Anerkennungsverfahrens ist es, die Qualität und die Einheitlichkeit der Schulungen sicherzustellen.
    Liste der anerkannten Schulungsanbieter im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald »

 

Hausanschrift

Sautierstraße 30
79104 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg

Kontakt

Telefon (07 61) 21 87-31 50
Fax (07 61) 21 87 77 31 50

Persönlicher Kontakt

Marietta Lorenz

Fachbereichsleitung

Telefon (07 61) 21 87-31 50
Frau Hottek

Heilpraktiker-Überprüfung

Telefon (07 61) 21 87-31 59

Sonstiges

Besuche sind nach Terminvereinbarung möglich.