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Gutachterausschuss

1. gesetzliche Grundlagen
Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückwerte wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dazu erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Die wertrelevanten Daten aus den Kaufverträgen werden von den Gutachterausschüssen in aggregierter Form in der Kaufpreissammlung geführt. Die Daten werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in zusammengefasster Form publiziert. Sie sind Grundlage von Verkehrswertgutachten privater Sachverständiger oder Beleihungswertgutachten der Banken. Der Gutachterausschuss erstellt auch selbst Gutachten über den Verkehrswert bebauter und unbebauter Grundstücke sowie den Rechten an Grundstücken (Immobilien). Gesetzliche Grundlage ist der §192 BauGB. Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in den §§ 193ff. BauGB geregelt.

 
2. Aufgaben
Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind im Einzelnen:
1. Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie Auskünfte daraus
2. Erstellung von Verkehrswertgutachten
3. Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten
   (Enteignung oder sonstige Vermögensnachteile)
4. Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten, sowie Auskunft über die
    Behördenrichtwerte
5. Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten

Die benötigten Befugnisse sind in § 197 BauGB geregelt. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.

 
3. Auskünfte
Die Gemeinde Bötzingen ist seit dem 01.07.2021 dem gemeinsamen Gutachterausschuss "Markgräflerland-Breisgau" beigetreten. Daher übernimmt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses "Markgräflerland-Breisgau" bei der Stadt Müllheim sämtliche Aufgaben des Gutachterausschusses im Auftrag der Gemeinde Bötzingen.

Bei Anfragen bezüglich Grundstücks- oder Immobilienwerten wenden Sie sich bitte an:

Tel:  07631 / 801 - 650
Fax: 07631 / 801 - 669
Email: gutachterausschuss@muellheim.de
Web: www.muellheim.de / Rubrik Gutachterausschuss / Bodenrichtwerte

4. Bodenrichtwerte

Grundsteuerreform - Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer

 
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 1. Juli dieses Jahres möglich.

Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung.

Seit Juli 2022 sind auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 verlängert


Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde durch die Finanzminister der Länder um drei Monate verlängert. Diese müssen nun erst zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Alle nötigen Informationen zur Abgabe der Grundsteuererklärung finden Sie über die nachstehenden Internetseiten. Dort finden Sie eine Ausfüllanleitung, Erklärvideos und Beispielfälle.

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu
https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform

Die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Bodenrichtwerte können Sie primär auf der Internetplattform BORIS-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) abrufen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dafür der Button Bodenrichtwerte Grundsteuer B Verwendung findet.

Schaubild

Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau (Tel. 07631-801-650). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anrufen die Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet ist.