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Informationen zu Photovoltaik

Die Nutzung der Dächer zur Produktion von Sonnenstrom bietet eines der größten Potentiale zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in unserer Gemeinde.

Mit einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach leisten Sie einen aktiven und wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Denn wer Strom aus Sonnenenergie herstellt und nutzt, produziert selbst kein CO2
und macht die Produktion aus klimaschädlichen, fossilen Brennstoffen wie Kohle zunehmend überflüssig.

Weitere Informationen wie sich Photovoltaik auf das Klima auswirkt, finden Sie hier.

Photovoltaikpflicht bei Neubauten und umfangreichen Dachsanierungen

Mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes ist jeder, der ein neues Nichtwohngebäude baut, mit der Einreichung des Bauantrages ab 1. Januar 2022, dazu verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Ab Mai 2022 gilt das auch für neue Wohngebäude und ab dem Jahr 2023 bei grundlegenden Dachsanierungen. Ziel ist es, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen – idealerweise an den Stellen, wo er benötigt wird.

Eine Zusammenfassung des Klimaschutzgesetzes §8a finden Sie hier.

Solarkataster

Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Hausdach installieren zu lassen? Das neue Solarkataster des Landes Baden-Württemberg gibt Ihnen Auskunft über die Eignung und die Wirtschaftlichkeit Ihres Daches. Geben Sie Ort. Straße und Hausnummer des Gebäudes ein. Es öffnet sich anschließend eine Attributsliste in der wichtige Informationen über die ausgewählte Dachfläche dargestellt sind.

Unterhalb der Attributsliste kann mit Mausklick auf den Schriftzug „WIRTSCHAFTLICHKEIT BERECHNEN“ der Wirtschaftlichkeitsrechner gestartet werden. Sie haben die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Werte individuell anzupassen.

Direkt zum Solardachkataster geht es hier.

Weiter unten finden Sie einen Leitfaden für die Benutzung des Solarkatasters.

Hinweis
Aufgrund der aktuell hohen Auslastung der Installateure steigen derzeit (Januar 2022) die Preise leicht. Wir möchten Ihnen daher raten, den Preis für auf 1.900 Euro/kWp zu setzen. Klicken Sie dazu auf Seite 3 der Wirtschaftlichkeitsberechnung in dem weißen Kasten unten links auf Einstellungen (das schwarze "Rad") und geben Sie bei "Preis der Photovoltaikanlage" 1.900 Euro ein.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Neben der Eigenfinanzierung bieten Kredite oder  Zuschüsse die Möglichkeit, sich den Wunsch nach einer PV-Anlage zu erfüllen. Kredite werden von der KfW angeboten.

Welche Konditionen bietet die KfW an?
Das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) besteht aus einem Darlehen, welches mit einem effektiven Jahreszins ab 4,01% (Februar 2023) vergeben wird. Die Zinshöhe ist abhängig von Bonität, Besicherung und Kreditvariation. Der KfW-Kredit  ist ab einer Finanzierungssumme von ca. 20.000 Euro interessant. Bei kleineren Kreditbeträgen bieten auch viele Hausbanken attraktive Konditionen.
Informationen über Antragsfristen, Förderbedingungen und Details zur Vorgehensweise finden Sie auf der KfW-Webseite in übersichtlicher Form dargestellt.

Zuschüsse für Batteriespeicher
Eine Förderung für Batteriespeicher gibt es Stand April 2023 weder von Seiten des Bundes noch des Landes.

Zuschuss von der Gemeinde Bötzingen
Im Rahmen des Förderrichtlinie Kleinprojektefonds fördert die Gemeinde Bötzingen Photovoltaikvollbelegungen, innovative Photovoltaikanlagen, Balkonsolaranlagen sowie Batteriespeicher mit 25% und max. 2.000€.
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter "Förderrichtlinie Kleinprojektefons" hier auf der Webseite.

Rechtliches

Benötige ich eine Baugenehmigung?
Nein, grundsätzlich sieht das Baurecht des Landes Baden-Württemberg für Anlagen an und auf Gebäuden keine Genehmigungspflicht vor. Davon ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, bei denen erst eine Genehmigung bei der zuständigen  Denkmalschutzbehörde beantragt werden muss. Für Dächer, bei denen Asbest verbaut wurde, ist die Anbringung einer PV-Anlage ohne Sanierung gesetzlich untersagt.
Auch wenn meist keine Baugenehmigung benötigt wird, ist es aber in jedem Fall empfehlenswert, Nachbarn und Nachbarinnen über das Bauvorhaben zu informieren. Schattenwurf vom Nachbarsgrundstück, beispielsweise durch wachsende Bäume,  könnte den Ertrag Ihrer Anlage mindern. Selten auftretende Blendwirkungen durch reflektiertes Sonnenlicht sollten vor dem Bau berücksichtigt und in einem Gespräch mit nebenan Wohnenden und dem Solarinstallationsbetrieb thematisiert werden.

Muss ich meine PV-Anlage anmelden? 
Ja, die Anlage muss sowohl bei dem jeweiligen Netzbetreiber als auch der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Anmeldung bei dem zuständigen Netzbetreiber übernimmt der Solarinstallationsbetrieb, die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur 
(bundesnetzagentur.de) muss spätestens drei Wochen nach der Inbetriebnahme durch Sie erfolgen. Optional können Sie mit dem Netzbetreibenden einen zusätzlichen Einspeisevertrag schließen, der Zuständigkeiten, Zahlungsweise sowie Rechte und Pflichten eindeutig regelt. 

Sind für meine Erträge Steuern fällig?
Anfang 2023 wurden viele steuerliche Fragen bei Photovoltaik-Anlagen vereinfacht. Seither sind im „Normalfall“ für PV-Anlagen keine Steuern mehr fällig. Für Anlagen unter 30 kWp (früher 10 kWp) ist keine Einkommensteuer zu zahlen, d.h. es wird automatisch „Liebhaberei“ beim Finanzamt gemeldet.
Seit dem 1.1.2023 gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0% auf alle PV-Komponenten und Leistungen, die für das Funktionieren des Systems notwendig sind (z.B. Kauf von Modulen oder Wechselrichtern oder Montage des Systems.

Batteriespeicher

Unabhängigkeit mit Photovoltaik – geht das?
Meistens kann bei einer PV-Anlage ohne Speicher nur ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden (ca. 10–30%). Allerdings greifen immer mehr Anlagenbetreibende auf Speichermöglichkeiten zurück und erhöhen dadurch ihre Unabhängigkeit vom Stromnetz und den tendenziell steigenden Strompreisen.Gemessen wird die Unabhängigkeit dabei mit dem Autarkiegrad, also dem Anteil des Stromverbrauchs, den der Betreibende selber decken kann.
Eine 4-kWp-Anlage mit einer jährlichen Stromproduktion von ca. 1.000 kWh/kWp könnte prinzipiell den durchschnittlichen Strombedarf eines Vierpersonenhaushaltes von 4.000 kWh pro Jahr decken. Da die Energieerzeugung der Anlage aber von der Sonnenstrahlung abhängig ist, verteilt sich deren Stromproduktion über das Jahr und auch über den Tag sehr unterschiedlich. Dies führt dazu, dass die Energieproduktion durch die Anlage und der Verbrauch eines Haushaltes über den Tag nicht deckungsgleich sind.

Wie sehr erhöht ein Speicher die eigene Unabhängigkeit? 
Mit einer riesigen Batterie könnte man den in Überschusszeiten erzeugten Strom zwar theoretisch bis in die dunkle Winterzeit speichern, aber dies ist weder wirtschaftlich noch vom Platzbedarf her sinnvoll. Üblich sind kleinere Speicher mit 4–5 kWh 
Speicherleistung, die den typischen Autarkiegrad eines Vierpersonenhaushaltes von 20–30% auf 60–70% steigern können.
Die Faustregel lautet: 
Der Photovoltaik-Speicher sollte etwa 40% des täglichen Bedarfs abdecken. Beispiel: Bei einem Jahresstromverbrauch von 4.000 kWh/Jahr beträgt der tägliche Bedarf ca. 11 kWh, ein passender Speicher hätte eine Größe von 4–5 kWh.
Mit dem Unabhängigkeitsrechner der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin können Sie übrigens selbst ausprobieren, welcher Autarkiegrad für Sie machbar ist: pvspeicher.htw-berlin.de/unabhaengigkeitsrechner 

Lohnt sich die Anschaffung eines Speichers? 
Stromspeicher in Wohngebäuden können bereits heute wirtschaftlich sein, was von verschiedenen Faktoren abhängt. Ausschlaggebend sind neben dem Preis des Speichers (ca. 1.250–1.500 Euro pro kWh Kapazität; Preise fallen mit der Weiterentwicklung) unter anderem die finanziellen Fördermöglichkeiten und die Entwicklung der Strompreise. Für viele derzeitige Nutzer:innen von Stromspeichern ist jedoch nicht nur die Rentabilität entscheidend, sondern eine erfolgreiche Energiewende und eine möglichst große Unabhängigkeit vom Stromnetz.

Balkonsolaranlagen

Seit 2019 sind in Deutschland Balkonkraftwerke erlaubt. Über ein Kabel wird der selbst erzeugte Strom in das Stromnetz der Wohnung eingespeist und schon lässt sich damit das Handy aufladen, Fernsehen schauen, oder Computer und Kühlschrank betreiben.
Die Idee hinter Stecker-Solar-Modulen – auch Balkonmodule, PV-Plug oder Guerilla PV genannt – steht die Idee, dass man kleine Photovoltaik-Geräte aus nur ein bis zwei Modulen und einem speziellen Wechselrichter direkt über die Steckdose anschließen  kann. Hierdurch können auch MieterInnen ohne ein eigenes Dach (daher der Begriff Balkonmodule) die Energiewende voranbringen. Der Strom wird in erster Linie in der Wohnung selbst verbraucht, eine Einspeisevergütung wird nicht angestrebt. 
Geld kann auf lange Sicht gespart werden, indem der selbst erzeugte Strom anstatt des aus dem Netz gekauften Stroms verbraucht wird. Dieser ist auf einen Zeitraum von 20 Jahren gerechnet günstiger als der Netzstrom.

Ist das Ganze sicher?
Das Photovoltaik-Institut Berlin kommt in einer Untersuchung zum Schluss, dass der Betrieb von Steckermodulen bis zu einer Leistung von 600Wp in jedem Haushalt mit Sicherungsautomaten ohne Bedenken möglich ist. Unter Sicherheitsautomaten werden die „Schalter“ im Sicherungsschrank verstanden. Der Technikverband VDE/DKE passte sogar 2017 seine Norm DIN VDE 0100-551-1 dahingehend an, dass Stecker-Solarmodule auch in Deutschland technisch normgerecht angeschlossen werden können. Die 
Deutsche Gesellschaft für Solarenergie veröffentlicht unter pvplug.de eine Produktdatenbank mit Einschätzung zur Normerfüllung.

Wohin fließt der Strom?
Der Strom sucht sich zunächst einmal den kürzesten Weg zum Verbraucher – Kühlschrank, elektrische Warmwasserbereitung, Backofen etc. Somit wird ein großer Teil des erzeugten Stroms direkt im eigenen im Haushalt verbraucht. Wenn 
in der eigenen Wohnung nicht ausreichend große Stromverbraucher laufen, fließt der Strom ins öffentliche Stromnetz. In diesem Fall muss ein Rücklauf des Zählers technisch verhindert werden, – erkennbar an folgendem Symbol am Zähler: 
Fehlt eine Rücklaufsperre, muss dies dem Netzbetreiber angezeigt werden. Viele Netzbetreiber tolerieren einen gewissen Rücklauf. Falls nicht, muss der Zähler vom Messstellenbetreiber getauscht werden. In Freiburg ist dies in der Regel die BNnetze GmbH, die bei Anmeldung des Geräts den Zähler kostenfrei tauscht.

Bekomme ich eine Einspeisevergütung?
Nein. Der Aufwand, für die Gerät eine Einspeisevergütung zu erhalten, steht sowohl technisch als auch rechtlich in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Sind Stecker-Solar-Module wirtschaftlich?
Der erzeugte Strom wird im Haushalt verbraucht und senkt somit die Stromkosten auf der Stromrechnung. Wie wirtschaftlich dies ist, hängt von der Positionierung der PV-Module und dem zeitlichen Verlauf des Stromverbrauchs in der Wohnung ab. 
Als Faustregel gilt, dass mit einem Modul, das ab 500€ erhältlich ist, Single-Haushalte etwa 50€ und Familien rund 70€ weniger für ihre jährliche Stromrechnung bezahlen werden.

Reicht der normale SchuKo-Stecker?
Ob der „normale“, aus dem Haushalt bekannte, runde SchuKo-Stecker ausreicht, um eine Gerät anzuschließen, ist umstritten. Wichtig ist, dass das Gerät an eine feste Steckdose in der Wand und nicht in eine Mehrfachsteckdose oder Kabeltrommel eingesteckt wird. Dies kann durch einen sog. Energiestecker (Wieland-Stecker) gelöst werden – damit dieser passt, muss die Steckdose in der Wand durch einen Fachbetrieb ausgetauscht werden. 

Was muss ich sonst noch beachten?
Vor Anbringung der Module ist bei einem Mietverhältnis, das Einverständnis des Vermieters bzw. der Vermieterin einzuholen. 

Welche Förderung gibt es?
Die Gemeinde Bötzingen fördert im Rahmen der Richtlinie Kleinprojektefonds die Anschaffung einer Balkonsolaranlage mit 25% der Kosten und maximal 2.000€. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter "Förderrichtlinie Kleinprojektefonds".

Mehr Informationen zu Balkonsolarkraftwerken finden Sie hier oder auf der Internetseite des Vereins Balkon.Solar

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Thema Photovoltaik finden Sie auf der Webseite des Photovoltaik Netzwerks Baden-Württemberg. 


Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Kinga Kajewski unter der 07663-9310-29 oder unter kinga.kajewski@boetzingen.de zur Verfügung.